Sie sind hier: Startseite » Kickboxen » Regelwerk IKBF K1

Regelwerk IKBF K1

I.K.B.F.-Reglement Int. K1 Rules

Herausgeber: IKBF Geschäftsstelle Alte Bergheimer Strasse 11
41515 Grevenbroich
Seite 1 von 18 Seiten

§ 1 Geltungsbereich
Für alle Kämpfer/innen, Trainer/innen, Kampfrichter/innen, Manager/innen und
Veranstalter ist dieses Regelwerk bindend. Eine Verletzung der Regeln kann den Entzug
der Lizenz oder Kampfsperren nach sich ziehen.
Änderungen der Kampfregeln können nur durch einen Beschluss der Technical
Commission der I.K.B.F. vorgenommen werden.
Alle Trainer/in und Schulleiter/in sind verpflichtet, ihre Kämpfer/innen über die derzeit
geltenden Kampfregeln zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese die
Kampfregeln auch verstanden haben und einhalten werden.

§ 2 Wettkämpfe
Wettkämpfe bei der I.K.B.F. werden nur nach int. K-1 Rules ausgetragen.
Die Wettkämpfe finden in den Leistungsklassen A-, B-, C-, Rookie und Erstkämpfer statt.
Lokale, nationale, wie auch internationale Wettkämpfe müssen bei der Firma M.T.B.D.
Promotions beantragt werden. Aus zwingenden Gründen kann diese die Ausrichtung von
Veranstaltungen ablehnen.
Titelkämpfe müssen immer als Galaveranstaltung ausgerichtet werden.

§ 3 Veranstalter – Promoter
Alle Veranstalter/Promoter müssen im Besitz einer gültigen Veranstalterlizenz sein,
welche durch den I.K.B.F.-Repräsentanten ausgestellt wird. Veranstalter haben im
Vorfeld dafür zu sorgen, dass nur Kämpfer bzw. Clubs verpflichtet werden, welche einen
gültigen Kampfpass besitzen und Mitglied der I.K.B.F. sind. Jeder Veranstalter hat dafür
zu sorgen, dass die Regeln und Beschlüsse der I.K.B.F. eingehalten werden.

§ 4 Genehmigung eines Wettkampfs
I.K.B.F. Veranstaltungen müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der
Bundesgeschäftsstelle schriftlich beantragt werden. Jede Veranstaltung bedarf der
Genehmigung durch M.T.B.D. Promotions. Der Veranstalter hat M.T.B.D. Promotions
über Ort, Zeitpunkt und die Namen der Kämpfer/in und Clubs zu informieren, damit diese
auch überprüfen kann, ob die Kämpfer/in und Clubs Mitglied der I.K.B.F. sind.

I.K.B.F.-Reglement
Int. K1 Rules

Seite 2 von 18 Seiten

§ 5 Gebührenordnung
Der Veranstalter hat mit seiner Anfrage auf Genehmigung zur Ausrichtung der
Veranstaltung zeitgleich die Veranstaltungsgebühr in Höhe von 53,- Euro auf das Konto
– Sparkasse Neuss – Kontoinhaber: Bujin- Kontonummer:59 114 355-Bankleitzahl: 305
500 00 zu überweisen. Erst nach Zahlung der Veranstaltergebühr wird die Veranstaltung
genehmigt und ausgeschrieben.
Titelkämpfe um die Deutsche Meisterschaft hat der Veranstalter mindestens sechs
Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Gebühr für den Deutschen Titelkampf
(Gala) beträgt 210,- Euro. Titelkämpfe um die Europameisterschaft hat der Veranstalter
mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr für den
Europatitel (Gala) beträgt 350,- Euro. Titelkämpfe um die Weltmeisterschaft hat der
Veranstalter mindestens 10 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr
für den Welttitelkampf (Gala) beträgt 420,- Euro.
Erst nach Erhalt der Gebühr werden die Titelkämpfe offiziell anerkannt.

§ 5.1 Gagen der Kämpfer/innen
Ein Promoter/Veranstalter hat folgende Aufwandsentschädigung auf einer Gala an die
Kämpfer/in zu zahlen:
C-Klasse: keine
B-Klasse: 75,- Euro / Der Sieger erhält als Siegprämie nochmals 50,- €
A-Klasse: wird mit dem Manager des/der Kämpfers/in vertraglich vereinbart

§ 5.2 Fahrtkosten
An Fahrtkosten hat der Veranstalter an die Kämpfer/in:
C- Klasse Kämpfer: keine
A-B Klasse: 0,52 € pro Kilometer, dies aber nur für die Hinfahrt

§ 5.3 Hotel
Der Veranstalter hat ein Hotelzimmer für Kämpfer/in und Trainer/in zu bezahlen, wenn es
sich um Kämpfer/innen der A-Klasse (nur Gala) handelt, welche ihren Wohnort mehr als
150 km entfernt vom Austragungsort der Veranstaltung haben. Das Hotel sollte
mindestens den Standard eines 3 Sterne Hotels erfüllen und WC und Dusche im Zimmer
haben. Kampfrichtern ist ab einer Entfernung ab 150 km ebenfalls ein Zimmer zu stellen.
Der Veranstalter hat auch dem I.K.B.F.-Repräsentanten, welcher auf der Veranstaltung
als Supervisor fungiert, ein Hotelzimmer zu stellen, sowie die Fahrtkosten in Höhe von
0,52 € pro gefahrenen Kilometer für die einfache Fahrt (Hinfahrt) zu übernehmen.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 3 von 18 Seiten

§ 5.4 Jurykosten
Laut Verbandsbeschluss hat der Veranstalter/Promoter folgende Gebühren an die
Mitglieder der Jury zu zahlen:
Bis zu 200 Zuschauern* = 30,- Euro
Bis zu 500 Zuschauern* = 40,- Euro
Über 500 Zuschauer* = 50,- Euro
Über 1000 Zuschauer* = 75,- Euro
Deutsche Titelkämpfe = 75,- Euro Europa Titelkämpfe = 100,- Euro
Welttitelkämpfe = 150,- Euro
* Berechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen der Halle und nicht der tatsächlich
erschienen Zuschauer.
Zusätzlich erhält jedes Jurymitglied Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro einfach
gefahrenen Kilometer (Hinfahrt). Ebenfalls ist vom Veranstalter für die Verpflegung der
Jury zu sorgen.

§ 6 Titelverteidigung
Ein amtierender Deutscher-, Europa- oder Weltmeister der I.K.B.F. muss seinen Titel
innerhalb von 6 Monaten verteidigen. Dies ist eine Pflichtverteidigung. Das Management
oder der/die Trainer/in des amtierenden Meisters haben selbst dafür Sorge zu tragen,
dass die Titelverteidigung innerhalb dieser Frist durchgeführt wird. Die I.K.B.F. prüft
dann, ob der Herausforderer berechtigt sind, um den zu verteidigenden Titel zu kämpfen.
Ohne Zustimmung der I.K.B.F. kann die Titelverteidigung nicht durchgeführt
werden.

§ 7 Teilnehmer
Der/Die Kämpfer/in muss im Besitz eines gültigen I.K.B.F. Passes, sowie nach einer
jährlichen Untersuchung vom Arzt kampftauglich bescheinigt sein.
Jeder/e Kämpfer/in hat an der Waage seinen gültigen Kampfpass an die Jury zu
übergeben. Ohne Kampfpass ist eine Teilnahme an I.K.B.F.-Veranstaltungen nicht
möglich.
Eine zusätzliche Untersuchung der Kämpfer/in findet vor jeder Veranstaltung, frühestens
3 Stunden vor Beginn der Kämpfe, durch den Ringarzt statt. Der Ringarzt ist zeitig genug
für die Veranstaltung zu verpflichten. Sollte dieser kurzfristig absagen müssen, ist der
Ringarzt darauf hinzuweisen, dass er einen Ersatzarzt zu stellen hat, da sonst die
Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 4 von 18 Seiten

Einem/er Kämpfer/in ist es nicht erlaubt, vor dem Kampf Medikamente oder andere
chemische Substanzen zu sich zu nehmen. Kämpfer/innen, welche sich nicht an diese
Regel halten, werden vom Kampf ausgeschlossen. Es gilt hier insbesondere die
Dopingliste des Internationalen Olympischen Komitees.
Kämpfer/innen, bei welchen Kampfsperren in dem I.K.B.F.-Pass eingetragen wurden,
dürfen erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
Kampfsperren sind nach der Veranstaltung vom jeweiligen Jurychef per Email an die
Geschäftsstelle und den bundesweiten Kampfrichterobmann zu schicken.
Kampfsperren können aus folgenden Gründen verhängt werden:
-Schutzsperre aus gesundheitlichen Gründen nach einem Kopf K.O.: 4 Wochen
-Schutzsperre aus gesundheitlichen Gründen
nach einem zweiten Kopf K.O.: mindestens 3 Monate
-Wegen unsportlichem Verhalten
-Wegen Teilnahme an verbandsfremden, nicht genehmigten Veranstaltungen
-Unentschuldigtes Nichterscheinen bei einem Wettkampf, zu welchem der Kämpfer
angemeldet war
-Nicht gültigem / nicht vorhandenen I.K.B.F.-Pass
-Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein als Erstkämpfer gemeldeter Kämpfer bereits
Kämpfe in anderen Kampfsportarten (bspw. Boxen / Taekwondo / Karate) hatte,
ist dieser ab dem Zeitpunkt der Feststellung für sechs Monate für alle
Veranstaltungen der I.F.M.A, des M.T.B.D. und der I.K.B.F gesperrt. Verstöße
sind an die Bundesgeschäftsstelle und den bundes-weiten Kampfrichterobmann
zu melden, welche im Einzelfall gemeinsam über die Sperre entscheiden.
Bevor ein/e Kämpfer/in nach einem Kopf K.O. wieder einen Kampf bestreiten kann, muss
er sich von einem Arzt kampftauglich erklären lassen. Dieses Attest hat er dem
Ringrichter/in unaufgefordert vor seinem nächsten Kampf vorzulegen.

§ 8 Trainer/in
Jeder/e Trainer/in, welcher seine Kämpfer/in auf offiziellen I.K.B.F.-Wettkämpfen starten
lassen möchte, muss im Besitz der gültigen I.K.B.F. – C-Trainerlizenz sein.
Trainer/innen aus Vereinen, welche neu in der I.K.B.F. sind, haben ein Jahr Zeit, ihre
Trainerprüfung abzulegen. Innerhalb dieses Jahres dürfen sie mit einer
Ausnahmebescheinigung der I.K.B.F. ihre Kämpfer während der Wettkämpfe betreuen.
Jedem/er Trainer/in dürfen während der Kämpfe zwei Assistenten/Sekundanten-innen
zur Seite stehen. Der/Die Trainer/in sowie seine beiden Assistenten/Sekundanten-innen
haben freien Eintritt zu der Veranstaltung.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 5 von 18 Seiten

Trainer/innen, wie auch Assistenten/Sekundanten-innen, müssen in einem sauberen
Trainingsanzug am Ring erscheinen. Straßenkleidung, wie Jeans etc., ist nicht erlaubt.
Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, ist die betreffende Person vom
Kampfrichter/in vom Ring zu verweisen.
Während des Kampfes dürfen weder der/die Trainer/innen, noch seine Assistenten/innen
Anweisungen an den/die Kämpfer/in geben. Sollten dennoch Anweisungen gegeben
werden, kann der leitende Kampfrichter/in eine Verwarnung an den/die Trainer/in oder
den/die Kämpfer/in aussprechen. Nach mehrmaliger Verwarnung kann der/die
Kämpfer/in disqualifiziert werden und der/die Trainer/in und seine Assistenten/in vom
Turnier ausgeschlossen werden.
Trainer/innen welche im Besitz einer C-Lizenz des I.K.B.F. sind dürfen nur bei nationalen
Kämpfen sekundieren.
Internationale Kämpfe dürfen nur von Trainern/innen die im Besitz einer gültigen B- / ATrainerlizenz
des I.K.B.F. sekundiert werden.

§ 9 Boxring
Der Boxring, welcher für I.K.B.F.-Veranstaltungen genutzt wird, muss vom Kampfrichterobmann
vor der Veranstaltung geprüft und genehmigt werden.
Die Bodenplane des Boxrings muss aus Canvas-Leinentuch bestehen.
Bodenplanen aus PVC Material sind nicht zulässig, da die Verletzungsgefahr für die
Kämpfer zu groß ist. Alle 4 Ringecken müssen durch ein Polster abgedeckt sein, damit
sich die Kämpfer nicht verletzen können. Die Ringseile müssen mit Klebeband oder
Schaumstoff umwickelt sein.
Für Nachwuchsveranstaltungen der C- Klasse müssen die Seil-Innenmaße des
Boxrings mindestens 4,5 x 4,5 m betragen. In den Nachwuchsklassen sind auch
Boxringe mit nur drei Seilen zulässig. Bei B- und A-Klasse Kämpfen müssen die Seil-
Innenmaße mindestens 5,5 x 5.5 m betragen. In diesen Kampfklassen ist ein Vier-Seil-
Boxring vorgeschrieben.
Bei Titelkämpfen um die Deutsche-, Europa- oder Weltmeisterschaft müssen die Ring-
Innenmaße mindestens 5,5 x 5,5 m betragen und es ist ein Vier-Seil-Boxring
vorgeschrieben.
Der Veranstalter hat drei Stühle (Kämpfer, Trainer, Assistent) in der roten und blauen
Ecke zur Verfügung zu stellen.
Ebenso hat der Veranstalter drei Punktrichtertische, sowie einen großen Tisch für den
Zeitnehmer, Arzt und Ringsprecher am Ring aufzubauen. (Der Tisch für den Jurychef ist
rechts neben der roten Ecke aufzustellen) Zusätzlich ist einen Rundengong und eine
Zeituhr, offizielle I.K.B.F.-Punktrichterzettel, ein Mikrofon und eine Anlage für den
Ringsprecher zur Verfügung zu stellen.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 6 von 18 Seiten

§ 10 Leistungsklassen und Dauer der Kämpfe
Die Kämpfer der I.K.B.F. werden in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt, diese sind:
- Erstkämpfer = 0 Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- Rookie-Klasse = 3 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- C-Klasse = 10 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- B-Klasse = 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- A-Klasse = über 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Deutscher Titelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Europatitelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Welttitelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Die Wettkampfdauer in der Kinderklasse beträgt 3 x 1,5 Minuten, 1 Minute Pause
Die Wettkampfdauer in der Jugendklasse beträgt 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
Werden Rahmenkämpfe nach K-1 Regeln ausgetragen, werden diese ab der CKlasse
in 3 Runden à 3 Minuten mit 1 Minute Pause ausgetragen.

§ 10.1 Anrechenbare Kämpfe in anderen Kampfsportarten
Aus Gründen der sportlichen Fairness werden bei der Einteilung der Kämpfer in die
verschiedenen Leistungsklasse auch Wettkämpfe mitgezählt:
Vollkontakt- Muay Thai/Thai Boxen, Super League, K-1, MMA, Shooto (1=1)
Vollkontakt-Karate, Kickbocken, Taekwondo, Boxen und Savate Boxe Francaise (2=1)
Leichtkontakt - Pointfight Kickboxen (4=1)
Kämpfer, welche überdurchschnittlich talentiert sind, können von ihren Trainern auch
direkt in höhere Leistungsklassen eingestuft werden.
Eine Rückstufung in eine niedrigere Klasse ist dann jedoch nicht mehr möglich.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rouls

Seite 7 von 18 Seiten

§ 11 Gewichtsklassen
Werden die Wettkämpfe auf einer Gala nach I.K.B.F.- Regeln ausgerichtet gelten
folgende
Gewichtskl
assen: von
45,45 kg
> 47,72 kg
> 48,49 kg
> 50,80 kg
> 52,16 kg
> 53,52 kg
> 55,52 kg
> 57,15 kg
> 58,96 kg
> 61,23 kg
> 63,50 kg
> 66,68 kg
> 69,85 kg
> 71,57 kg
> 76,20 kg
> 79,39 kg
> 82,55 kg
> 86,16 kg
> 91 ,00 kg

§ 12 Waage
Die Kämpfer/in werden zu einem Zeitpunkt, welcher vom Promoter festgelegt wird,
gewogen.
Das Wiegen wird immer am gleichen Tag der Veranstaltung durchgeführt.
Abweichendes hiervon ist grundsätzlich mit der Bundesgeschäftsstelle der I.K.B.F.
abzustimmen. Die Bundesgeschäftstelle informiert hierüber den Bundes / Landes
Kampfrichterobmann
Die Jury und Promoter haben dafür zu sorgen, dass möglichst immer beide
Gegner/innen zur gleichen Zeit gewogen werden. Sollte einer der Kämpfer/in nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt des Wiegens erscheinen, kann die Jury den anwesenden
Kämpfer wiegen. Der verspätete Kämpfer/in muss dann nachgewogen werden. Es
besteht keinerlei Verpflichtung für den bereits gewogenen Kämpfer/in, sich nochmals
wiegen zu lassen, wenn der verspätete Kämpfer/in eingetroffen ist. Erscheinen
Kämpfer/in mehr als eine halbe Stunde zu spät zum festgesetzten Zeitpunkt des
Wiegens, werden diese disqualifiziert.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 8 von 18 Seiten

Beim Wiegen dürfen nur die Kämpfer/in, deren Trainer/in, die Jury und der Ringarzt
anwesend sein.
Alle anderen Personen haben den Raum zu verlassen.
Die Jury erstellt ein Wiege-protokoll.
Sollte einer der Kämpfer/in mit Übergewicht zum Kampf erscheinen, so hat er/sie die
Möglichkeit bis zum Wiegeschluss das geforderte Gewicht auf die Waage zu bringen.
Sollte der/die übergewichtige Kämpfer/in dann immer noch nicht das geforderte Gewicht
bringen, kann sich sein Gegner weigern, den Kampf zu bestreiten.
In diesem Fall hat der/die übergewichtige Kämpfer/in alle finanziellen Auslagen seines
Gegners/in zu erstatten.
Bei einem Titelkampf trifft die gleiche Regelung zu.
Sollte der/die übergewichtige Kämpfer/in sein gefordertes Gewicht nach 2 Stunden nicht
bringen, geht der Titel automatisch an seinen/e Gegner/in.
Bei Wettkämpfen in Turnierform muss der/die Kämpfer/in das Kampfgewicht bringen, für
welches er von seinem Club angemeldet wurde. Sollte er/sie Übergewicht haben, kann
er bei Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften oder internationalen
Turnieren disqualifiziert werden. Ein Wechsel in eine andere Gewichtsklasse ist nicht
zulässig.
Gewogen wird grundsätzlich nur mit einer geeichten Waage, welche der Promoter zur
Verfügung zu stellen hat und welche durch die Jury überprüft wird.
Kämpfer/innen, welche ohne Kampfpass zur Waage erscheinen, können von der Jury
vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
Bei Erstkämpfern/innen ist die vom Kämpfer/in und Trainer/in unterschriebene
Erstkämpfer-bescheinigung unaufgefordert zu übergeben.

§ 13 Altersklassen
Kinder B: 8 – 11 Jahre
Kinder A: 12 – 14 Jahre
Jugendliche: 15 – 17 Jahre
Senioren: ab Vollendung 18 Lebensjahr

§ 14 Kampfausrüstung / Schutzausrüstung
Jeder/e Kämpfer/in hat in einer sauberen Kampfausrüstung und Kleidung zu erscheinen.
Bei Wettkämpfen der I.K.B.F. tragen die Kämpfer eine kurze Thaibox/K1-Hose. Das
Tragen einer Jogginghose oder anderer Textilien, welche nicht klar als Thaibox/K1-Hose
zu identifizieren sind, ist verboten.
Während des Kampfes ist das Tragen eines Mundschutzes und des Tiefschutzes Pflicht.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 9 von 18 Seiten

Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich folgende Schutzausrüstung während der
Kämpfe zu tragen: Mundschutz, Abdominal Protector, Kick Box Fußschützer,
Schienbeinschützer und Kopfschutz

§ 14.1 Dresscode
Lange Haare sowie ein Bart sind für Wettkämpfer erlaubt.
Die Kämpfer/innen können sich die Hände mit Boxbandagen bandagieren (Baumwolle,
Mull), welche eine Länge von 6 m und eine Breite von 5cm nicht überschreiten dürfen.
Es ist den Kämpfern/innen erlaubt, die Bandagen mit einem Tape nicht länger als 1 m
und 2,5 cm breit zu umwickeln. Ein weicher Tape-Aufbau im vorderen Knöchelbereich ist
erlaubt, muss aber vom Kampfgericht abgenommen werden.

§ 14.2 Boxhandschuhe
Alle Kämpfer/innen müssen 10 Unzen Boxhandschuhe tragen.
Bei Kinder B sind 8 Unzen zulässig / PE Handschuhe sind verboten!
Die Boxhandschuhe werden erst im Ring angezogen, nachdem der Kampfrichter die
Bandagen der Kämpfer überprüft hat.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kämpfern/innen zugelassene und geprüfte
Boxhandschuhe zu stellen. Um den Schutz der Kämpfer während der Wettkämpfe zu
gewährleisten, dürfen nur nachfolgend aufgelistete und geprüfte Boxhandschuhe
verwendet werden:
Jefferson, Malpaso, Taurus, Quicksilver, Windy, White Snake, Las Dos MM, Hernandez,
Cleto Reyes.

§ 15 Kampf – und Punktrichter/in
Grundsätzlich wird die Jury vom Kampfrichterobmann/frau oder der I.K.B.F.
Geschäftsstelle bestellt.
Aus Gründen der sportlichen Fairness hat ein Promoter keinen Einfluss darauf, wer vom
Kampfrichterobmann als Jurymitglied bestellt wird.
Die Jury besteht aus einem Kampfrichter/innen und fünf Punktrichtern/innen sowie einem
Kampfrichterobmann/frau. Es können aber auch ein Kampfrichter/innen und drei
Punktrichter/innen auf nationaler Ebene die Kämpfe leiten.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 10 von 18 Seiten

§ 15.1 Zugelassene Kampf- und Punktrichter/innen
Es können nur Kampf- und Punktrichter/innen eingesetzt werden, welche im Besitz einer
gültigen Kampfrichterlizenz sind, welche alle zwei Jahre verlängert werden muss.
Ein Kampf- und Punktrichter/in hat nachzuweisen, dass er jährlich bei mindestens 20
Kämpfen als Punktrichter/in, sowie bei 20 Kämpfen als Kampfrichter/in eingesetzt wurde.
Alle lizenzierten Kampf- und Punktrichter/innen haben sich rechtzeitig beim
Kampfrichterobmann/frau zu melden, um für ihre Tätigkeiten auf Veranstaltungen
eingesetzt zu werden.
Erbringt ein Kampf- Punktrichter/in diesen Nachweis nicht, verfällt seine Lizenz zum
Jahresende.

§ 15.2 Einsatz als Schattenjury
Kampf- und Punktrichter/innen welche gerade ihre Lizenz bestanden haben, müssen
sich mindestens dreimal kostenlos als Mitglied einer Schattenjury zur Verfügung stellen.

§ 15.3 Bekleidung der Jury
Die Kleidung der Kampf- und Punktrichter/innen besteht aus einer schwarzen Hose
(keine Jeans), sowie einem Shirt oder Hemd nach Vorgabe der I.K.B.F. .Das Schuhwerk
muss durchgängig schwarz sein. D.h. keine andersfarbigen Streifen. Das gilt auch für die
Schuhsohle. Während des Kampfes dürfen die Kampfrichter keine Ringe, Uhren,
Ohrringe oder Brillen tragen, welche die Kämpfer/innen verletzen könnten.
Gürtelschnallen müssen nach hinten gedreht werden. Kampfrichter/innen sollten
während des Kampfes zum eigenen Schutz Einmalhandschuhe tragen. (nach jedem
Kampf zu wechseln)

§ 15.4 Aufgabe der Jury
Die Aufgabe der Jury besteht darin, Kämpfer/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen und
Promoter anzuweisen, die geltenden I.K.B.F.-Regeln einzuhalten. Dies bezieht sich auf
den Zeitraum vor und während der Veranstaltung. Sollte ein/e Kämpfer/innen,
Betreuer/innen oder Promoter gegen die Regeln verstoßen, kann die Jury
- den Kämpfer/in disqualifizieren
- Trainer/in und Betreuer/in vom Ring verweisen
- die Veranstaltung am Kampftag absagen, wenn sich ein Promoter nicht an die
geltenden Regeln hält, wobei der Promoter dann alle anfallenden Kosten der
Teilnehmer zu zahlen hat

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 11 von 18 Seiten

§ 15.5 Verhalten der Jury
Die Mitglieder der Jury haben sich vor, während und nach den Kämpfen so zu verhalten,
dass es keinerlei Zweifel an ihrer Neutralität gibt. Es ist ihnen untersagt, bei Protesten
von Trainer/in oder Kämpfern/innen mit diesen über das Urteil zu diskutieren.

§ 15.6 Tätigkeitsfeld der Jury
Vor jedem Kampf hat der leitende Kampfrichter/in den Boxring zu überprüfen. Es obliegt
allein dem leitenden Kampfrichter/in, den Boxring zuzulassen oder abzulehnen.
Der Promoter hat schon im Vorfeld dem leitenden Kampfrichter die Größe und
Beschaffenheit des Boxrings mitzuteilen.
Insbesondere achtet der Kampfrichter/in auf Folgendes:
- zugelassene Größe des Boxrings
- Sind die Seile umwickelt und geschützt, damit sich die Kämpfer keine Schürfwunden
zufügen?
- Sind die Seile stramm genug gespannt?
- Wie viele Seile hat der Boxring?
- Ist die Bodenplane aus Canvas-Leinenstoff und in einem sauberen Zustand?
- Sind vier Eckpolster vorhanden?
- Ist in den beiden Ecken der Kämpfer ein Wassereimer und ein Stuhl vorhanden?
Weiterhin überprüft die Jury vor Beginn der Kämpfe:
- Boxhandschuhe auf Zulassung
- Boxhandschuhe müssen neuwertig sein
- Boxbandagen müssen mit einem Stempel der Jury versehen sein
- Gewicht der Kämpfer/innen
- Kampfklassen der Kämpfer/innen
- Erscheinen Kämpfer/in und Trainer/in in der vorgeschriebenen Sportkleidung?
- Ist ein Ringarzt vorhanden?
- Ist der Zeitnehmer vorhanden?
- Haben die Kämpfer/innen einen gültigen I.K.B.F.- Kampfpass?
- Wurde die Erstkämpferbescheinigung welche zwingend notwendig ist vom Kämpfer
und Trainer unterschrieben bei der Waage abgegeben?
Während der Wettkämpfe dürfen sich am Ring nur folgende Personen befinden:
a) die drei Punktrichter/innen, welche getrennt voneinander sitzen müssen
b) der Zeitnehmer
c) der Ringarzt
d) der Sprecher
e) ein/e Trainer/in und zwei Betreuer/innen in den Ecken des jeweiligen Kämpfers/in
Personen, welche nicht zu den oben aufgeführten zählen, müssen vom verwiesen
werden.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 12 von 18 Seiten

Die Kommandos der Kampfrichter/in sind:
Fight = Beginn des Kampfes
Break = Trennen der Kämpfer während des Kampfes, welche dann einen Schritt
zurück gehen müssen (sollte vor Kampfbeginn / Trainer Besprechung angesagt werden)
Stop = Beenden des Kampfes
Der/Die Kampfrichter/in hat
- die komplette Ausrüstung der Kämpfer/in zu kontrollieren
- nach dem Kampf die Punktrichterzettel einzusammeln
- den/die Sieger/in durch Heben des Arms anzuzeigen
- die Disqualifikation eines/er Kämpfers/in dem/der Kampfrichterobmann/frau
anzuzeigen
- durch seine Gestik klar und deutlich Ermahnungen und Verwarnungen anzuzeigen
- das Anzählen zu unterbrechen, wenn der gegnerische Kämpfer/in die neutrale Ecke
verlässt
Der/Die Kampfrichter/in kann einen/e Kämpfer/in nach drei Verwarnungen
disqualifizieren.
Die Punktrichter/in haben unabhängig, fair und sportlich ihre Wertungen
abzugeben.
In den Kampfpausen kann der Punktrichter/in den/die Kampfrichter/in auf Fehler
hinweisen.

§ 15.7 Ermahnung, Verwarnung, Disqualifikation
Die Jury, insbesondere der leitende Kampfrichter/in, überwacht die Einhaltung der
Regeln während der Kämpfe. Er/Sie kann:
1. Ermahnungen aussprechen bei regelwidrigem Verhalten eines/er Kämpfers/in, wenn
der Gegner/in in der Fortführung des Kampfes/in nicht behindert ist. Bei einer
Ermahnung erhält der/die Kämpfer/in, welcher sich regelwidrig verhalten hat, bei
den ersten beiden Ermahnungen keinen Minuspunkt. Erst bei der dritten
Ermahnung zeigt der/die Kampfrichter/in einen Minuspunkt jedem/er
Punktrichter/in an. Falls ein/e Kampfrichter/in nicht sicher ist, ob eine unerlaubte
Technik durchgeführt wurde, kann er die Punktrichter/in befragen.
2. Verwarnungen werden ausgesprochen, wenn sich ein/e Kämpfer/in absichtlich
regelwidrig verhält und der Gegner kurzfristig an der Fortführung des Kampfes
gehindert ist (Tieftritt, Kopfstoß etc.). Der/Die Kämpfer/in erhält einen Minuspunkt.
3. Eine Disqualifikation wird beim 3. Minuspunkt ausgesprochen.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 13 von 18 Seiten

§ 15.8 Abbruch eines Kampfes
Der/die leitende Kampfrichter/in kann einen Kampf aus nachfolgend aufgelisteten
Gründen abbrechen:
1. wenn ein/e Kämpfer/in regelrecht deklassiert wird, um ihn vor gesundheitlichen
Schäden zu schützen RSC - Out Classed
2. wenn ein/e Kämpfer/in sich verletzt hat oder der Ringarzt empfiehlt, den Kampf nicht
weiter zu führen RSC - Injury
3. wenn ein/e Kämpfer/in durch eine erlaubte Technik ausgezählt wird
K.O. - Faust, K.O. Fuß
4. wenn ein/e Kämpfer/in der C-Klasse zweimal in einer Runde, oder dreimal während
des Kampfes angezählt werden muss RSC Count Limit
5. wenn ein/e Kämpfer/inn der B- oder A-Klasse dreimal während einer Runde, oder
viermal während des Kampfes angezählt werden RSC Count Limit
6. wenn beide Kämpfer/innen nach wiederholter Aufforderung durch den Kampfrichter
keine Aktionen zeigen No Contest
7. wenn ein/e Kämpfer/in vor oder während des Kampfes durch unsportliches Verhalten
aufgefallen ist Disqualifikation
8. wenn ein/e Kämpfer/in oder dessen Trainer/in den Kampf aufgeben
RSC Retirement
9. wenn ein/e Kämpfer/in aus dem Ring fällt und der Kampfrichter bis 20 gezählt hat und
der/die Kämpfer/in nicht kampfbereit im Ring zu steht Technical Knockout

§ 16 Protest
Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn…
a) es sich nicht um einen einstimmigen Kampfrichterentscheid (3:0 Kampfrichterstimmen)
handelt und
b) sich Trainer/in oder Kämpfer/in nach der Urteilsverkündung sportlich verhalten.
Sollte ein/e Trainer/in mit einem Urteil nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von 14
Tagen nach Ablauf des Kampfes beim zuständigen Kampfrichterobmann Einspruch
einlegen.
Dies hat wie folgt zu geschehen:
1. Der/Die Trainer/in hat seinen Protest, unter Angabe seiner Gründe, schriftlich
niederzulegen und an den Kampfrichterobmann zu übersenden.
2. Mit der Protestgebühr in Höhe von 50,- Euro hat er ein Video des Kampfes zu
liefern.
3. Der Kampfrichterobmann ruft eine neutrale Jury zusammen, welche an diesem
Kampftag nichts mit dem Kampf zu tun hatte.
4. Das Videomaterial wird gesichtet und die erneute Entscheidung vom
unabhängigen Kampfgericht ist final bindend.
5. Ein Protest kann nicht vom Kämpfer/in selbst eingelegt werden.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 14 von 18 Seiten

Sollte das Urteil aufgrund des Protestes revidiert werden, erhält der/die Trainer/in die
Protestgebühr zurück.
Der Protest darf niemals am Ring selbst erhoben werden, sondern nur im
Kampfrichterraum oder anschließend an die Veranstaltung in schriftlicher Form.

§ 17 Erlaubte Techniken während des Kampfes
a) alle Boxtechniken, inkl. Back Fist, wenn diese Technik kontrolliert ausgeführt wurde
b) alle Tritttechniken zum Kopf und Körper
c) als Tritttechnik auf die Beine ist nur der Low-Kick / Roundhouse Kick erlaubt (oberhalb
Knie)
d) alle Knietechniken zum Körper und Senioren ab 18 Jahre Knietechniken zum Kopf,
dabei gilt folgende Regelung:
LEDIGLICH EINE Knietechnik, wenn der Kämpfer den Gegner mit beiden Händen
festhält, BELIEBIG VIEL Knietechniken, wenn der Kämpfer den Gegner nur mit einer
Hand festhält.

§ 17.1 Verbotene Techniken während des Kampfes
a) Side Kicks oder Stampftritte auf den Oberschenkel
b) Tritte zu den Kniegelenken
c) Schläge zum Hinterkopf und Rücken
d) Hüft- und Schulterwürfe
e) Kinder und Jugendliche Knietreffer zum Kopf
f) Bodenkampf
g) Schlagen mit der Innenhand
h) Tritte und Schläge in den Genitalbereich
i) Clinchen (Thai Style)
j) Sprechen während des Kampfes
k) Hammerschläge und Kopfstösse
m) Ausspucken des Zahnschutzes
n) Nachtreten oder Nachschlagen, wenn sich der Gegner in der Bodenlage
befindet (3-Punkte-Regelung) oder der Kampf unterbrochen wurde
Falls ein/e Kampfrichter/in nicht sicher ist, ob eine unerlaubte Technik durchgeführt
wurde, kann er die Punktrichter/in befragen.

§ 18 Bewertungssystem
Ein/e Kämpfer/in erhält Punkte wenn er seinen/e Gegner/in durch erlaubte, kraftvolle und
gezielte Techniken trifft oder zu Boden bringt. Geblockte oder nicht erlaubte Techniken
werden nicht bewertet.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 15 von 18 Seiten

Die nachstehenden Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden:
a) der/die Kämpfer/in, der mehr saubere & klare Techniken einsetzt, soll besser bewertet
werden.
b) der/die Kämpfer/in, dessen Techniken schlagkräftiger sind als die seines/er
Gegners/in, soll besser bewertet werden.
c) der/die Kämpfer/in, der offensiver als sein/e Gegner/in kämpft, soll besser bewertet
werden.
d) der/die Kämpfer/in, welcher einen sauberen Stil hat, soll besser bewertet werden.
e) der/die Kämpfer/in, der keine oder weniger Regelverstöße hat, soll besser bewertet
werden
f) der/die Kämpfer/in, der nach einer regelgerechten Aktion seines/e Gegners/in zu
Boden geht und angezählt wird, erhält zwei Minuspunkte.
g) Ein/e Punktrichter/in kann einen Punktabzug vornehmen, auch wenn dies nicht durch
den/die Kampfrichter/in angezeigt wurde.
h) Bei einer Verwarnung durch den/die Kampfrichter/in hat der/de Punktrichter/in einen
Punktabzug vorzunehmen.
i) Sollten sich der/die Trainer/in oder sein/e Assistent/in ungebührlich während des
Kampfes benehmen, kann dem/der Kämpfer/in ein Punkt abgezogen werden. Sollte
sich dieses Verhalten wiederholen, kann der/die Kämpfer/in disqualifiziert werden.

§ 18.1 Kriterien für die Punktwertung je Runde
10 : 10 Wenn es keinen Sieger für die Runde gibt
10 : 9 Der Gewinner einer Runde erhält (10) Punkte sein Gegner (9) Punkte
10 : 8 Der klare Gewinner einer Runde erhält (10) Punkte sein Gegner (8) Punkte
10 : 8 Der Gewinner einer Runde und dessen Gegner einmal angezählt wurde erhält (10)
Punkte sein Gegner (8) Punkte
10 : 7 Der klare Gewinner einer Runde dessen Gegner einmal angezählt wurde erhält
(10) Punkte sein Gegner (7) Punkte
10 : 7 Der Gewinner einer Runde und dessen Gegner zweimal angezählt wurde erhält
(10) Punkte sein Gegner (7) Punkte
Der Kämpfer der in der Runde verwarnt wurde, erhält einen Punktabzug.

§ 18.2 Kampfentscheidungen
Ein/e Kämpfer/in, welche nach Beendigung des Kampfes die meisten Punkte durch die
Punktrichter/innen erhielt, wird Sieger nach Punkten.
Sollten beide Kämpfer/innen durch eine Verletzung den Kampf nicht weiterführen
können, wird der Kämpfer/in zum Punktsieger erklärt, welcher die meisten Punkte
sammeln konnte.
Sollten beide Kämpfer/innen gleichzeitig angezählt werden müssen und keiner der
beiden Kontrahenten/innen kann den Kampf fortführen, werden beide Kämpfer/innen
ausgezählt. Sieger wird dann der/die Kämpfer/in, welcher bis zu diesem Zeitpunkt die
meisten Punkte sammeln konnte.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 16 von 18 Seiten

Bei einem Unentschieden, nach K-1 Regeln, wird eine Zusatzrunde gekämpft, sollte dort
wiederum ein Unentschieden gewertet werden, wird noch eine Zusatzrunde gekämpft,
die nicht unentschieden gegeben werden darf.

§ 19 Verhalten des Zeitnehmers beim Anzählen eines Kämpfers
Wird ein/e Kämpfer/in nach einem regelgerechtem Niederschlag angezählt gelten
folgende Regeln:
- In der letzten Runde eines Kampfes hat der Zeitnehmer sofort nach Beendigung der
Rundenzeit die Beendigung der Runde durch läuten der Glocke anzuzeigen. In
diesem Fall beendet die Glocke die Runde sofort.
- In allen anderen Runden läutet der Zeitnehmer die Glocke erst wenn der/die
Kampfrichter/in das Anzählen beendet hat und den Kampf wieder freigegeben
hat.

§ 20 Verhalten der Kämpfer/in im Ring
Die Kämpfer/innen haben alle Anweisungen des/der Ringrichters/in zu befolgen.
Die Kämpfer/innen dürfen keine unerlaubten Techniken ausführen.
Beginnt der/die Kampfrichter/in, einen/e Kämpfer/in anzuzählen, muss sich sein/e
Gegner/in in die neutrale Ecke begeben. Verlässt der/die Gegnerin während des
Anzählens die neutrale Ecke, unterbricht der/die Kampfrichter/in das Anzählen.

§ 22 Ringarzt
Der Ringarzt ist grundsätzlich vom Veranstalter zu stellen.
Vor jedem Kampf muss der/die Kämpfer/in auf seine Kampftauglichkeit hin ärztlich
untersucht werden. Stellt der Ringarzt fest, dass der/die Kämpfer/in durch Krankheit,
Doping etc. nicht kampftauglich ist, wird der betreffende Kämpfer/in sofort vom Kampf
ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Ohne Ringarzt dürfen keine Kämpfe durchgeführt werden. Es genügt nicht, wenn der
Veranstalter Sanitäter bestellt. Der Ringarzt hat sich während der Wettkämpfe am
Ring zu befinden.
Bei Bewusstlosigkeit eines/er Kämpfers/in darf sich nur der Arzt im Ring befinden, es sei
denn, der Arzt ruft den/die Trainer/in oder Kampfrichter/in als Assistenten/in hinzu.
Stellt ein Ringarzt fest, dass ein/e Kämpfer/in gedopt wurde, hat der/die Kämpfer/in alle
anfallenden Kosten (Reisekosten, Hotel und Kampfgage des/der Gegners/in, sowie eine
Ausfallentschädigung für den Veranstalter, welche vom Ehrengericht festgelegt wird) an
den Veranstalter zu zahlen, welche sofort fällig werden.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 17 von 18 Seiten

Der Ringarzt ist auch berechtigt, nach den Wettkämpfen eine Dopingkontrolle
durchzuführen. Sollte sich einer/e der Kämpfer/in weigern, diese Dopingkontrolle
durchführen zu lassen, wird ihm im Falle eines Sieges, dieser Sieg aberkannt.

§ 23 Anti-Doping Regeln
Alle Vereine / Trainer sowie Athleten der IKBF verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft
und Teilnahme an Veranstaltung der IKBF die Regeln / Vorgaben der WADA / NADA
einzuhalten und im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Doping Regeln die getroffenen
Entscheidungen / Sanktionen im Rahmen des Regelwerks der WADA / NADA
anzuerkennen.
Nähere Informationen:
www.wada-ama.org
www.nada-bonn.de

§ 24 Strafkatalog
Das Kampfrichter-Gremium der I.K.B.F. ist auch für die Strafen zuständig, welche bei
Nichtbeachtung der Regeln und Beschlüsse fällig werden.
a) Durchführung einer I.K.B.F. Veranstaltung ohne Genehmigung
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
b) Durchführung einer Veranstaltung mit nicht kampfberechtigten Kämpfern 160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
c) Durchführung einer Veranstaltung ohne lizenzierte Kampfrichter 160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
d) Durchführung einer Veranstaltung ohne Ringarzt
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
e) Durchführung einer Veranstaltung mit nicht zugelassenen Boxhandschuhen
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
f) Nichtantreten eines Kämpfers zu einem zugesagten Kampf
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
Gala laut Vertragsstrafe
g) Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeiten gegen Sportler, Kampfrichter oder
Mitglieder der Jury 160,- Euro
Wiederholungsfall Ausschluss aus der I.K.B.F.

I.K.B.F.-Reglement
int. K1 Rules

Seite 18 von 18 Seiten

Kämpfer/innen und Trainer/innen, welche an Veranstaltungen teilnehmen, die nicht
durch die I.K.B.F. genehmigt worden sind, können durch eine Versammlung des
Landesverbandes oder des Bundesverbandes aus dem Landesverband, wie auch dem
Bundesverband, ausgeschlossen werden.
Hierzu wird durch ein Mitglied des Landes- oder Bundesverbandes das
Ausschlussverfahren beantragt.
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Ausschluss ist die betroffene Person von
allen Aktivitäten des Landes-, wie auch Bundesverbandes suspendiert.
Sollte es Situationen geben, welche nicht in diesem Regelwerk vermerkt sind, liegt
die Entscheidung beim Kampfrichterobmann.