Regelwerk MTBD
Das offizielle M.T.B.D.-Regelwerk
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Kämpfer, Trainer, Kampfrichter, Manager und Veranstalter ist dieses Regel-werk bindend.
Eine Verletzung der Regeln kann den Entzug der Lizenz oder Kampfsperren nach sich ziehen. Änderungen der Kampfregeln können nur durch einen Beschluss der Technical Commission des M.T.B.D. vorgenommen werden.
Alle Trainer und Schulleiter sind verpflichtet, ihre Kämpfer über die derzeit geltenden Kampfregeln zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese die Kampfregeln verstanden haben und einhalten werden.
§ 2 Wettkämpfe
Die Wettkämpfe des M.T.B.D. werden nach M.T.B.D.-Regeln ausgetragen, welche sich in die Leistungsklassen A-, B-, C-, Rookie und Erstkämpfer aufteilen.
Lokale, nationale, wie auch internationale Wettkämpfe müssen bei der Bundesge-schäftsstelle beantragt werden.
Titelkämpfe müssen immer als Galaveranstaltung ausgerichtet werden.
Aus zwingenden Gründen kann die Bundesgeschäftsstelle die Ausrichtung von Veranstaltungen ablehnen.
§ 3 Veranstalter -Promoter
Alle Veranstalter/Promoter müssen im Besitz einer gültigen Veranstalterlizenz sein, welche durch den M.T.B.D.- Repräsentanten ausgestellt wird.
Veranstalter haben im Vorfeld dafür zu sorgen, dass nur Kämpfer bzw. Clubs verpflichtet werden, welche einen gültigen Kampfpass besitzen und Mitglied des M.T.B.D. sind.
Jeder Veranstalter hat dafür zu
§ 4 Genehmigung eines Wettkampfs
M.T.B.D.-Veranstaltungen müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich beantragt werden. Jede Veranstaltung bedarf der Genehmigung durch die Bundesgeschäftstelle. Der Veranstalter hat die Bundes-geschäftsstelle über Ort, Zeitpunkt und die Namen der Kämpfer und Clubs zu informieren, damit diese auch überprüfen kann, ob die Kämpfer und Clubs Mitglied des M.T.B.D. sind.
§ 5 Gebührenordnung
Der Veranstalter hat mit seiner Anfrage auf Genehmigung zur Ausrichtung der Veranstaltung zeitgleich die Veranstaltungsgebühr in Höhe von 53,- Euro auf das Konto – Sparkasse Neuss – Kontoinhaber: Bujin- Kontonummer:59 114 355-Bankleitzahl: 305 500 00 zu überweisen. Erst nach Zahlung der Veranstaltergebühr wird die Veranstaltung genehmigt und ausgeschrieben.
Titelkämpfe um die Deutsche Meisterschaft hat der Veranstalter mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.
Die Gebühr für den Deutschen Titelkampf (Gala) beträgt 210,- Euro.
Erst nach Erhalt der Gebühr werden die Titelkämpfe offiziell anerkannt.
§ 5.1 Gagen der Kämpfer
Ein Promoter/Veranstalter hat folgende Aufwandsentschädigung auf einer Gala an die Kämpfer zu zahlen:
C-Klasse: keine
B-Klasse: 75,- Euro / Der Sieger erhält als Siegprämie nochmals 50,- €
A-Klasse: wird mit dem Manager des Kämpfers vertraglich vereinbart
§ 5.2 Fahrtkosten für Kämpfer
An Fahrtkosten hat der Veranstalter an die Kämpfer zu zahlen:
C-Klasse: keine
A- und B-Klasse:(nur Gala) : 0,52 € pro Kilometer,
dies aber nur für die Hinfahrt
§ 5.3 Hotel
Der Veranstalter hat ein Hotelzimmer für Kämpfer und Trainer zu bezahlen, wenn es sich um Kämpfer der A-Klasse (nur Gala) handelt, welche ihren Wohnort mehr als 150 km entfernt vom Austragungsort der Veranstaltung haben. Das Hotel sollte mindestens den Standard eines 3-Sterne-Hotels erfüllen und WC und Dusche im Zimmer haben. Kampfrichtern ist ab einer Entfernung ab 150 km ebenfalls ein Zimmer zu stellen. Der Veranstalter hat auch dem M.T.B.D.-Repräsentanten, welcher auf der Veranstaltung als Supervisor fungiert, ein Hotelzimmer zu stellen sowie die Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro gefahrenen Kilometer für die einfache Fahrt (Hinfahrt) zu übernehmen.
§ 5.4 Jurykosten
Laut Verbandsbeschluss hat der Veranstalter/Promoter folgende Gebühren an die Mitglieder der Jury zu zahlen:
Bis zu 200 Zuschauern* = 30,- Euro
Bis zu 500 Zuschauern* = 40,- Euro
Über 500 Zuschauer* = 50,- Euro
Über 1000 Zuschauer* = 75,- Euro
Deutsche Titelkämpfe = 75,- Euro
* Berechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen der Halle und nicht der tatsächlich erschienen Zuschauer.
Zusätzlich erhält jedes Jurymitglied Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro einfach gefahrenen Kilometer (Hinfahrt). Ebenfalls ist vom Veranstalter für die Verpflegung der Jury zu sorgen.
§ 6 Titelverteidigung
Ein amtierender Deutscher Meister muss seinen Titel innerhalb von 6 Monaten verteidigen, dies ist eine Pflichtverteidigung. Das Management oder der Trainer des amtierenden Meisters haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Titelverteidigung innerhalb dieser Frist durchgeführt wird. Der M.T.B.D. prüft dann, ob diese Herausforderer berechtigt sind, um den zu verteidigenden Titel zu kämpfen.
Ohne Zustimmung des M.T.B.D. kann die Titelverteidigung nicht durchgeführt werden.
§ 7 Teilnehmer
Der Kämpfer muss im Besitz eines gültigen M.T.B.D.- Passes, sowie nach einer jährlichen Untersuchung vom Arzt kampftauglich bescheinigt sein.
Jeder Kämpfer hat an der Waage seinen gültigen Kampfpass an die Jury zu übergeben. Ohne Kampfpass ist eine Teilnahme an M.T.B.D.-Veranstaltungen nicht möglich.
Eine zusätzliche ärztliche Untersuchung der Kämpfer findet vor jeder Veranstaltung, frühestens 3 Stunden vor Beginn der Kämpfe, durch den Ringarzt statt. Der Ringarzt ist zeitig genug für die Veranstaltung zu verpflichten. Sollte dieser kurzfristig absagen müssen, ist der Ringarzt darauf hinzuweisen, dass er einen Ersatzarzt zu stellen hat, da sonst die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
Einem Kämpfer ist es nicht erlaubt, vor dem Kampf Medikamente oder andere chemische Substanzen zu sich zu nehmen. Kämpfer, welche sich nicht an diese Regel halten, werden vom Kampf ausgeschlossen. Es gilt hier insbesondere die Dopingliste des Internationalen Olympischen Komitees.
Kämpfer, bei welchen Kampfsperren in dem M.T.B.D.-Pass eingetragen wurden, dürfen erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
Kampfsperren sind nach der Veranstaltung vom jeweiligen Jurychef per Email an die Geschäftsstelle und den bundesweiten Kampfrichterobmann zu schicken.
Kampfsperren können aus folgenden Gründen verhängt werden:
Schutzsperre aus gesundheitlichen Gründen nach einem Kopf K.O.: 4 Wochen
Schutzsperre aus gesundheitlichen Gründen nach einem zweiten Kopf K.O.: mindestens 3 Monate
Wegen unsportlichem Verhalten
Wegen Teilnahme an verbandsfremden, nicht genehmigten Veranstaltungen
Unentschuldigtes Nichterscheinen bei einem Wettkampf, zu welchem der Kämpfer angemeldet war
Nicht gültigem / nicht vorhandenen M.T.B.D.-Pass
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein als Erstkämpfer gemeldeter Kämpfer bereits Kämpfe in anderen Kampfsportarten (bspw. Boxen / Taekwondo / Karate) hatte, ist dieser ab dem Zeitpunkt der Feststellung für sechs Monate für alle Veranstaltungen der I.F.M.A, des M.T.B.D. und der I.K.B.F gesperrt. Verstöße sind an die Bundesgeschäftsstelle und den bundes-weiten Kampfrichterobmann zu melden, welche im Einzelfall gemeinsam über die Sperre entscheiden.
Bevor ein Kämpfer nach einem Kopf K.O. wieder einen Kampf bestreiten kann, muss er sich von einem Arzt kampftauglich erklären lassen. Dieses Attest hat er dem Ringrichter unaufgefordert vor seinem nächsten Kampf vorzulegen.
§ 8 Trainer und Assistenten
Jeder Trainer, welcher seine Kämpfer auf offiziellen M.T.B.D.-Wettkämpfen starten lassen möchte, muss im Besitz der gültigen M.T.B.D. C-Trainerlizenz sein.
Trainer aus Vereinen, welche neu im M.T.B.D. sind, haben ein Jahr Zeit, ihre Trainer-prüfung abzulegen. Innerhalb dieses Jahres dürfen sie mit einer Ausnahmebe-scheinigung des M.T.B.D. ihre Kämpfer während der Wettkämpfe betreuen.
Jedem Trainer dürfen während der Kämpfe zwei Assistenten/Sekundanten zur Seite stehen. Der Trainer sowie seine beiden Assistenten/Sekundanten haben freien Eintritt zu der Veranstaltung.
Trainer, wie auch Assistenten/Sekundanten, müssen in einem sauberen Trainings-anzug am Ring erscheinen. Straßenkleidung, wie Jeans etc., ist nicht erlaubt. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, ist die betreffende Person vom Kampfrichter vom Ring zu verweisen.
Während des Kampfes dürfen weder der Trainer, noch seine Assistenten Anwei-sungen an den Kämpfer geben. Sollten dennoch Anweisungen gegeben werden, kann der leitende Kampfrichter eine Verwarnung an den Trainer oder den Kämpfer aussprechen. Nach mehrmaliger Verwarnung kann der Kämpfer disqualifiziert werden und der Trainer und seine Assistenten vom Turnier ausgeschlossen werden.
Trainer, welche im Besitz einer C-Lizenz des M.T.B.D. sind dürfen nur bei nationalen Kämpfen sekundieren. Internationale Kämpfe dürfen nur von Trainern, die im Besitz einer gültigen B- / A- Trainerlizenz des M.T.B.D. sind, sekundiert werden.
Sollte sich ein Trainer lauthals während einer Veranstaltung über eine Entscheidung äußern, kann er und seine Kämpfer vom Kampfrichterobmann von weiteren Kämpfen ausgeschlossen werden.
§ 9 Boxring
Der Boxring, welcher für M.T.B.D.-Veranstaltungen genutzt wird, muss vom Kampf-richterobmann vor der Veranstaltung geprüft und genehmigt werden.
Die Bodenplane des Boxrings muss aus Canvas-Leinentuch bestehen. Bodenplanen aus PVC Material sind nicht zulässig, da die Verletzungsgefahr für die Kämpfer zu groß ist. Alle 4 Ringecken müssen durch ein Polster abgedeckt sein, damit sich die Kämpfer nicht verletzen können. Die Ringseile müssen mit Klebeband oder Schaumstoff umwickelt sein.
Für Nachwuchsveranstaltungen der C- Klasse müssen die Seilinnenmaße des Boxrings mindestens 4,5 m x 4,5 m betragen. In der Nachwuchsklasse sind auch Boxringe mit nur drei Seilen zulässig.
Bei B- und A-Klasse Kämpfen sowie Deutschen Titelkämpfen müssen die Seilinnenmaße mindestens 5,5 m x 5,5 m betragen und es ist ein Vier-Seil-Boxring vorgeschrieben.
Der Veranstalter hat drei Stühle (Kämpfer, Trainer, Assistent) in der roten und blauen Ecke zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Veranstalter drei Punktrichtertische, sowie einen großen Tisch für den Zeitnehmer, Arzt und Ringsprecher am Ring aufzubauen. (Der Tisch für den Jurychef ist rechts neben der roten Ecke aufzustellen) Zusätzlich ist einen Rundengong und eine Zeituhr, offizielle M.T.B.D.-Punktrichterzettel, ein Mikrofon und eine Anlage für den Ringsprecher zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Leistungsklassen und Dauer der Kämpfe
Die Kämpfer werden nach M.T.B.D.-Regeln in folgende Leistungsklassen eingeteilt:
Erstkämpfer = 0 Kämpfe, Kampfzeit 3×2 Min., 1 Minute Pause
Rookie-Klasse = bis 3 gewonnene Kämpfe, Kampfzeit 3×2 Min., 1 Minute Pause
C-Klasse = bis 10 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 3×2 Min., 1 Minute Pause
B-Klasse = bis 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5×2 Min., 1 Minute Pause
A-Klasse = über 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5×3 Min. 1 Minute Pause
Wettkampfdauer Kinder und Jugendliche:
Die Wettkampfdauer in der Kinderklasse beträgt 3×1,5 Min., 1 Minute Pause
Die Wettkampfdauer in der Jugendklasse beträgt 3×2 Min., 1 Minute Pause
§ 10.1 Anrechenbare Kämpfe in anderen Kampfsportarten
Kämpfer, welche bereits Kampferfahrungen im Boxen, Kick-Boxen, WTF Taekwondo und Full-Contact Karate (Kyokushinkai, Seidokan etc.), Leichtkontakt Kick Boxen besitzen, gelten nicht mehr als Erstkämpfer.
Um eine Anpassung zu erreichen gilt: Zwei Boxkämpfe (Full-Contact, Taekwondo, Leichtkontakt Kick Boxen etc.) sind gleichzusetzen mit einem Thaibox-Kampf.
Kämpfer, welche überdurchschnittlich talentiert sind, können von ihren Trainern auch direkt in höhere Leistungsklassen eingestuft werden.
Eine Rückstufung in eine niedrigere Klasse ist dann jedoch nicht mehr möglich.
§ 11 Gewichtsklassen
Werden die Wettkämpfe auf einer Gala nach M.T.B.D.-Regeln ausgerichtet, gelten folgende Gewichtsklassen:
> 45,45 kg – 47,72 kg
> 47,72 kg – 48,49 kg
> 48,49 kg – 50,80 kg
> 50,80 kg – 52,16 kg
> 52,16 kg – 53,52 kg
> 53,52 kg – 55,52 kg
> 55,52 kg – 57,15 kg
> 57,15 kg – 58,96 kg
> 58,96 kg – 61,23 kg
> 61,23 kg – 63,50 kg
> 63,50 kg – 66,68 kg
> 66,68 kg – 69,85 kg
> 69,85 kg – 71,57 kg
> 71,57 kg – 76,20 kg
> 76,20 kg – 79,39 kg
> 79,39 kg – 82,55 kg
> 82,55 kg – 86,16 kg
> 86,16 kg – 91,00 kg
> 91 ,00 kg
§ 12 Waage
Die Kämpfer werden zu einem Zeitpunkt, welcher vom Promoter festgelegt wird, gewogen. Das Wiegen wird immer am gleichen Tag der Veranstaltung durchgeführt. Abweichendes hiervon ist grundsätzlich mit der Bundesgeschäftsstelle des M.T.B.D. abzustimmen. Die Bundesgeschäftstelle informiert hierüber den Bundes- / Landes- / Kampfrichterobmann.
Die Jury und Promoter haben dafür zu sorgen, dass möglichst immer beide Gegner zur gleichen Zeit gewogen werden. Sollte einer der Kämpfer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt des Wiegens erscheinen, kann die Jury den anwesenden Kämpfer wiegen.
Der verspätete Kämpfer muss dann nachgewogen werden.
Es besteht keinerlei Verpflichtung für den bereits gewogenen Kämpfer, sich nochmals wiegen zu lassen, wenn der verspätete Kämpfer eingetroffen ist.
Erscheinen Kämpfer mehr als eine halbe Stunde zu spät zum festgesetzten Zeitpunkt des Wiegens, werden diese disqualifiziert.
Beim Wiegen dürfen nur die Kämpfer, deren Trainer, die Jury und der Ringarzt anwesend sein. Alle anderen Personen haben den Raum zu verlassen.
Die Jury erstellt ein Wiegeprotokoll.
Sollte einer der Kämpfer mit Übergewicht zum Kampf erscheinen, so hat er die Möglichkeit bis zum Wiegeschluss das geforderte Gewicht auf die Waage zu bringen.
Sollte der übergewichtige Kämpfer dann immer noch nicht das geforderte Gewicht bringen, kann sich sein Gegner weigern, den Kampf zu bestreiten.
In diesem Fall hat der übergewichtige Kämpfer alle finanziellen Auslagen seines Gegners zu erstatten.
Bei einem Titelkampf trifft die gleiche Regelung zu.
Sollte der übergewichtige Kämpfer sein gefordertes Gewicht nach 2 Stunden nicht bringen, geht der Titel zudem automatisch an seinen Gegner.
Gewogen wird grundsätzlich nur mit einer geeichten Waage, welche der Promoter zur Verfügung zu stellen hat und welche durch die Jury überprüft wird.
Kämpfer, welche ohne Kampfpass zur Waage erscheinen, können von der Jury vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
Bei Erstkämpfern ist die vom Kämpfer und Trainer unterschriebene Erstkämpfer-bescheinigung unaufgefordert zu übergeben.
§ 13 Altersklassen
Kinder B: 8 – 11 Jahre
Kinder A: 12 – 14 Jahre
Jugendliche: 15 – 17 Jahre
Senioren: ab 18 Jahre
§ 14 Kampfausrüstung / Schutzausrüstung
Die Thaiboxer (Professionals) müssen mit einer Thaibox-Hose bekleidet sein.
Das Tragen von thailändischen Armbändern – Prajeat – und einer ungepolsterte Fußbandage ist den Kämpfern gestattet. Anderer Kopfschmuck oder Tücher sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für den Weg zum Ring. Das Tragen eines Mongkon während des Wai Kru ist erlaubt.
Während des Kampfes ist das Tragen eines Mundschutzes und des Tiefschutzes Pflicht, außerdem Ellenbogenschützer bis einschließlich der Klasse B.
§ 14.1 Dresscode
Lange Haare sowie ein Bart sind für Wettkämpfer nicht erlaubt. Ausnahme ist das Tragen eines kurzen Oberlippenbarts.
Die Kämpfer können sich die Hände mit Boxbandagen bandagieren (Baumwolle, Mull), welche eine Länge von 6 m und eine Breite von 5cm nicht überschreiten dürfen. Es ist den Kämpfern erlaubt, die Bandagen mit einem Tape nicht länger als 1 m und 2,5 cm breit zu umwickeln. Ein weicher Tape-Aufbau im vorderen Knöchelbereich ist erlaubt, muss aber vom Kampfgericht abgenommen werden.
§ 14.2 Boxhandschuhe
Kämpfer bis 66,68 kg (Weltergewicht) tragen während des Wettkampfes 8 Unzen Boxhandschuhe.
Ab Superweltergewicht (über 66,68 kg) müssen die Kämpfer 10 Unzen Box-handschuhe tragen.
Die Boxhandschuhe werden erst im Ring angezogen, nachdem der Kampfrichter die Bandagen der Kämpfer überprüft hat.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kämpfern zugelassene und geprüfte Boxhand-schuhe zu stellen. Um den Schutz der Kämpfer während der Wettkämpfe zu gewährleisten, dürfen nur nachfolgend aufgelistete und geprüfte Boxhandschuhe verwendet werden: Jefferson, Malpaso, Taurus, Quicksilver, Windy, Multi, White Snake, Las Dos MM und Hernandez.
§ 15 Kampf – und Punktrichter
Grundsätzlich wird die Jury vom Kampfrichterobmann oder der M.T.B.D. Geschäftsstelle bestellt. Aus Gründen der sportlichen Fairness hat ein Promoter keinen Einfluss darauf, wer vom Kampfrichterobmann als Jurymitglied bestellt wird.
Die Jury besteht aus einem Kampfrichter und fünf Punktrichtern sowie einem Kampfrichterobmann. Es können aber auch ein Kampfrichter und drei Punktrichter auf nationaler Ebene die Kämpfe leiten.
§ 15.1 Zugelassene Kampf- und Punktrichter
Es können nur Kampf- und Punktrichter eingesetzt werden, welche im Besitz einer gültigen Kampfrichterlizenz sind, welche alle zwei Jahre verlängert werden muss.
Ein Kampf- und Punktrichter hat nachzuweisen, dass er jährlich bei mindestens 20 Kämpfen als Punktrichter, sowie bei 20 Kämpfen als Kampfrichter eingesetzt wurde.
Alle lizenzierten Kampf- und Punktrichter haben sich rechtzeitig beim Kampfrichterobmann zu melden, um für ihre Tätigkeiten auf Veranstaltungen eingesetzt zu werden.
Erbringt ein Kampf- / Punktrichter diesen Nachweis nicht, verfällt seine Lizenz zum Jahresende.
§ 15.2 Einsatz als Schattenjury
Kampf- und Punktrichter, welche gerade ihre Lizenz bestanden haben, müssen sich mindestens dreimal kostenlos als Mitglied einer Schattenjury zur Verfügung stellen.
§ 15.3 Bekleidung der Jury
Die Kleidung der Kampf- und Punktrichter besteht aus einer schwarzen Hose (keine Jeans), sowie einem Shirt oder Hemd nach Vorgabe des M.T.B.D.. Das Schuhwerk muss durchgängig schwarz sein, d.h. keine andersfarbigen Streifen etc.. Das gilt auch für die Schuhsohle. Während des Kampfes dürfen die Kampfrichter keine Ringe, Uhren, Ohrringe oder Brillen tragen, welche die Kämpfer verletzen könnten. Gürtelschnallen müssen nach hinten gedreht werden. Kampfrichter sollten während des Kampfes zum eigenen Schutz Einmalhandschuhe tragen.
§ 15.4 Aufgabe der Jury
Die Aufgabe der Jury besteht darin, Kämpfer, Trainer, Betreuer und Promoter anzuweisen, die geltenden M.T.B.D.- Regeln einzuhalten. Dies bezieht sich auf den Zeitraum vor und während der Veranstaltung.
Sollte ein Kämpfer, Betreuer oder Promoter gegen die Regeln verstoßen, kann die Jury
den Kämpfer disqualifizieren
Trainer und Betreuer vom Ring verweisen
bei Meisterschaften das gesamte Gym / den Verein disqualifizieren
die Veranstaltung am Kampftag absagen, wenn sich ein Promoter nicht an die
geltenden Regeln hält, wobei der Promoter dann alle anfallenden Kosten der Teilnehmer zu zahlen hat
§ 15.5 Verhalten der Jury
Die Mitglieder der Jury haben sich vor, während und nach den Kämpfen so zu verhalten, dass es keinerlei Zweifel an ihrer Neutralität gibt. Es ist ihnen untersagt, bei Protesten von Trainer oder Kämpfern mit diesen über das Urteil zu diskutieren.
§ 15.6 Tätigkeitsfeld der Jury
Vor jedem Kampf hat der leitende Kampfrichter den Boxring zu überprüfen. Es obliegt allein dem leitenden Kampfrichter, den Boxring zuzulassen oder abzulehnen. Der Promoter hat schon im Vorfeld dem leitenden Kampfrichter die Größe und Beschaffenheit des Boxrings mitzuteilen.
Insbesondere achtet der Kampfrichter auf Folgendes:
zugelassene Größe des Boxrings
Sind die Seile umwickelt und geschützt, damit sich die Kämpfer keine Schürfwunden zufügen?
Sind die Seile stramm genug gespannt?
Wie viele Seile hat der Boxring?
Ist die Bodenplane aus Canvas-Leinenstoff und in einem sauberen Zustand?
Sind vier Eckpolster vorhanden?
Ist in den beiden Ecken der Kämpfer ein Wassereimer und ein Stuhl vorhanden?
Weiterhin überprüft die Jury vor Beginn der Kämpfe:
Boxhandschuhe auf Zulassung
Boxhandschuhe müssen neuwertig sein
Boxbandagen müssen mit einem Stempel der Jury versehen sein.
Gewicht der Kämpfer
Kampfklassen der Kämpfer
Erscheinen Kämpfer und Trainer in der vorgeschriebenen Sportkleidung?
Ist ein Ringarzt vorhanden?
Ist der Zeitnehmer vorhanden?
Haben die Kämpfer einen gültigen M.T.B.D.- Kampfpass?
Wurde die Erstkämpferbescheinigung welche zwingend notwendig ist vom Kämpfer und Trainer unterschrieben bei der Waage abgegeben?
Während der Wettkämpfe dürfen sich am Ring nur folgende Personen befinden:
a) die drei Punktrichter, welche getrennt voneinander sitzen müssen
b) der Zeitnehmer
c) der Ringarzt
d) der Sprecher
e) ein Trainer und zwei Betreuer in den Ecken des jeweiligen Kämpfers
Personen, welche nicht zu den oben aufgeführten zählen, müssen vom Kampfrichter sofort vom Ring gewiesen werden.
Die Kommandos der Kampfrichter sind:
Chok = Beginn des Kampfes
Yak =Trennen der Kämpfer während des Kampfes, welche dann einen Schritt zurückgehen müssen
Yud = Beenden des Kampfes
Der Kampfrichter hat
die komplette Ausrüstung der Kämpfer zu kontrollieren
nach dem Kampf die Punktrichterzettel einzusammeln
den Sieger durch Heben des Arms anzuzeigen
die Disqualifikation eines Kämpfers dem Kampfrichterobmann anzuzeigen
durch seine Gestik klar und deutlich Ermahnungen und Verwarnungen anzuzeigen
das Anzählen zu unterbrechen, wenn der gegnerische Kämpfer die neutrale Ecke verlässt
Der Kampfrichter kann einen Kämpfer nach drei Verwarnungen disqualifizieren.
Die Punktrichter haben unabhängig, fair und sportlich ihre Wertungen abzugeben.
In den Kampfpausen kann der Punktrichter den Kampfrichter auf Fehler hinweisen.
§ 15.7 Ermahnung, Verwarnung, Disqualifikation
Die Jury, insbesondere der leitende Kampfrichter, überwacht die Einhaltung der Regeln während der Kämpfe. Er kann:
1. Ermahnungen aussprechen bei regelwidrigem Verhalten eines Kämpfers, wenn der Gegner in der Fortführung des Kampfes nicht behindert ist. Bei einer Ermahnung erhält der Kämpfer, welcher sich regelwidrig verhalten hat, bei den ersten beiden Ermahnungen keinen Minuspunkt. Erst bei der dritten Ermahnung zeigt der Kampfrichter einen Minuspunkt jedem Punktrichter an. Falls ein Kampfrichter nicht sicher ist, ob eine unerlaubte Technik durchgeführt wurde, kann er die Punktrichter befragen.
2. Verwarnungen werden ausgesprochen, wenn sich ein Kämpfer absichtlich regelwidrig verhält und der Gegner kurzfristig an der Fortführung des Kampfes gehindert ist (Tieftritt, Kopfstoß etc.). Der Kämpfer erhält einen Minuspunkt.
3. Eine Disqualifikation wird beim 3. Minuspunkt ausgesprochen.
§ 15.8 Abbruch eines Kampfes
Der leitende Kampfrichter kann einen Kampf aus nachfolgend aufgelisteten Gründen abbrechen:
1. wenn ein Kämpfer regelrecht deklassiert wird, um ihn vor gesundheitlichen Schäden zu schützen -> RSC – Out Classed
2. wenn ein Kämpfer sich verletzt hat oder der Ringarzt empfiehlt, den Kampf nicht weiterzuführen -> RSC – Injury
3. wenn ein Kämpfer durch eine erlaubte Technik ausgezählt wird -> K.O. – Faust, K.O. Fuß
4. wenn ein Kämpfer der C-Klasse zweimal in einer Runde, oder dreimal während des Kampfes angezählt werden muss -> RSC Count Limit
5. wenn ein Kämpfer der B- oder A-Klasse dreimal während einer Runde, oder viermal während des Kampfes angezählt werden -> RSC Count Limit
6. wenn beide Kämpfer nach wiederholter Aufforderung durch den Kampfrichter keine Aktionen zeigen -> No Contest
7. wenn ein Kämpfer vor oder während des Kampfes durch unsportliches Verhalten aufgefallen ist -> Disqualifikation
8. wenn ein Kämpfer oder dessen Trainer den Kampf aufgeben -> RSC Retirement
9. wenn ein Kämpfer aus dem Ring fällt und der Kampfrichter bis 20 gezählt hat und der Kämpfer nicht kampfbereit im Ring zu steht -> Technical Knockout
§ 16 Protest
Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn…
a) es sich nicht um einen einstimmigen Kampfrichterentscheid (3:0 Kampfrichter- stimmen) handelt und
b) sich Trainer oder Kämpfer nach der Urteilsverkündung sportlich verhalten.
Sollte ein Trainer mit einem Urteil nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Kampfes beim zuständigen Kampfrichterobmann Einspruch einlegen. Dies hat wie folgt zu geschehen:
1. Der Trainer hat seinen Protest, unter Angabe seiner Gründe, schriftlich niederzulegen und an den Kampfrichterobmann zu übersenden.
2. Mit der Protestgebühr i.H.v. 50,- € hat er ein Video des Kampfes zu liefern.
3. Der Kampfrichterobmann ruft eine neutrale Jury zusammen, welche an diesem Kampftag nichts mit dem Kampf zu tun hatte.
4. Das Videomaterial wird gesichtet und die erneute Entscheidung vom unabhängigen Kampfgericht ist final bindend.
5. Ein Protest kann nicht vom Kämpfer selbst eingelegt werden.
6. Sollte das Urteil aufgrund des Protestes revidiert werden, erhält der Trainer die Protestgebühr zurück. Der Protest darf niemals am Ring selbst erhoben werden, sondern nur im Kampfrichterraum oder anschließend an die Veranstaltung in schriftlicher Form.
§ 17 Erlaubte Techniken während des Kampfes
1) alle Boxtechniken, inkl. Backfist, wenn diese Technik kontrolliert ausgeführt wurde
2) alle Tritttechniken auf die Beine, zum Kopf und Körper
3) alle Clinchtechniken, Halten des Körpers und des Kopfes
4) Festhalten des Trittbeines und Vorwärtsbewegung (max. 2 Schritte) wenn darauf direkt eine Technik folgt
5) Knietechniken auf die Beine, Körper und Senioren ab 18 Jahren zum Kopf
6) Ellbogentechniken zum Körper und Senioren ab 18 Jahren zum Kopf
§ 17.1 Verbotene Techniken während des Kampfes
1) Beißen, in die Augen stechen, spucken, Kopfstöße
2) Wurftechniken
3) Den Gegner um die Hüfte packen, Druck nach hinten ausüben und ihn so zu
Fall zu bringen
4) Sich absichtlich auf den Gegner fallen lassen
5) Genick- oder Armhebel
6) Festhalten der Seile im Clinch
7) Nachtreten oder Nachschlagen, wenn sich der Gegner in der Bodenlage
befindet (3-Punkte-Regelung) oder der Kampf unterbrochen wurde
8) Dem Kampf ausweichen oder keine Aktionen ausführen
9) Sprechen während des Kampfes
10) Absichtliche Tiefschläge oder Tritte
11) Den Anweisungen des Kampfrichters keine Beachtung schenken
12) Aggressive Aktionen gegen den Kampfrichter oder die Punktrichter
13) Absichtliches Ausspucken des Mundschutzes
14) Der Trainer und Assistent bleiben nicht auf ihren Stühlen sitzen
15) Schlagen mit der Innenhand
16) Kinder bis 14 Jahre Knie-/Ellbogentreffer zum Kopf
Falls ein Kampfrichter nicht sicher ist, ob eine unerlaubte Technik durchgeführt wurde, kann er die Punktrichter befragen.
§ 18 Bewertungssystem
Ein Kämpfer erhält Punkte wenn er seinen Gegner durch erlaubte, kraftvolle und gezielte Techniken trifft oder durch erlaubte Clinchtechniken zu Boden wirft.
Geblockte oder nicht erlaubte Techniken werden nicht bewertet.
Die nachstehenden Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden:
a) der Kämpfer, welcher mehr Muay Thai Techniken einsetzt, soll besser bewertet werden.
b) der Kämpfer, dessen Muay Thai Techniken schlagkräftiger sind als die seines Gegners, soll besser bewertet werden.
c) der Kämpfer, der offensiver als sein Gegner kämpft, soll besser bewertet werden.
d) der Kämpfer, welcher einen besseren Muay Thai Style hat, soll besser bewertet werden.
e) der Kämpfer, der keine oder weniger Regelverstöße hat, soll besser bewertet werden
f) der Kämpfer, der nach einer regelgerechten Aktion seines Gegners zu Boden geht und angezählt wird, erhält zwei Minuspunkte.
g) Ein Punktrichter kann einen Punktabzug vornehmen, auch wenn dies nicht durch den Kampfrichter angezeigt wurde.
h) Bei einer Verwarnung durch den Kampfrichter hat der Punktrichter einen Punktabzug vorzunehmen.
i) Sollten sich der Trainer oder sein Assistent ungebührlich während des Kampfes benehmen, kann dem Kämpfer ein Punkt abgezogen werden. Sollte sich dieses Verhalten wiederholen, kann der Kämpfer disqualifiziert werden.
§ 18.1 Kriterien für die Punktwertung je Runde
10 : 10 Wenn es keinen Sieger für die Runde gibt
10 : 9 Der Gewinner einer Runde erhält 10 Punkte sein Gegner 9 Punkte
10 : 8 Der klare Gewinner einer Runde erhält 10 Punkte sein Gegner 8 Punkte
10 : 8 Der Gewinner einer Runde und dessen Gegner einmal angezählt wurde erhält 10 Punkte sein Gegner 8 Punkte
10 : 7 Der klare Gewinner einer Runde, dessen Gegner einmal angezählt wurde, erhält 10 Punkte sein Gegner 7 Punkte
10 : 7 Der Gewinner einer Runde und dessen Gegner zweimal angezählt wurde erhält 10 Punkte sein Gegner 7 Punkte
Der Kämpfer, der in der Runde verwarnt wurde, erhält einen Punktabzug.
§ 18.2 Kampfentscheidungen
Ein Kämpfer, welche nach Beendigung des Kampfes die meisten Punkte durch die Punktrichter erhielt, wird Sieger nach Punkten.
Sollten beide Kämpfer durch eine Verletzung den Kampf nicht weiterführen können, wird der Kämpfer zum Punktsieger erklärt, welcher die meisten Punkte sammeln konnte.
Sollten beide Kämpfer gleichzeitig angezählt werden müssen und keiner der beiden Kontrahenten kann den Kampf fortführen, werden beide Kämpfer ausgezählt. Sieger wird dann der Kämpfer, welcher bis zu diesem Zeitpunkt die meisten Punkte sammeln konnte.
Ein Unentschieden kann nur bei nationalen Wettkämpfen gegeben werden, wenn es sich nicht um Turnierkämpfe oder Titelkämpfe handelt.
§ 19 Verhalten des Zeitnehmers beim Anzählen eines Kämpfers
Wird ein Kämpfer nach einem regelgerechtem Niederschlag angezählt gelten folgende Regeln:
In der letzten Runde eines Kampfes hat der Zeitnehmer sofort nach Beendigung der Rundenzeit die Beendigung der Runde durch läuten der Glocke anzuzeigen. In diesem Fall beendet die Glocke die Runde sofort.
In allen anderen Runden läutet der Zeitnehmer die Glocke erst wenn der Kampfrichter das Anzählen beendet hat und den Kampf wieder freigegeben hat.
§ 19.1 Verhalten der Kämpfer im Ring
Die Kämpfer haben alle Anweisungen des Ringrichters zu befolgen.
Die Kämpfer dürfen keine unerlaubten Techniken ausführen.
Beginnt der Kampfrichter, einen Kämpfer anzuzählen, muss sich sein Gegner in die neutrale Ecke begeben. Verlässt der Gegner während des Anzählens die neutrale Ecke, unterbricht der Kampfrichter das Anzählen.
§ 20 Wai-Kruh / Ram Muay
Jeder Kämpfer ist verpflichtet im Ring vor der Kontrolle durch den Kampfrichter den traditionellen Wai-Kruh Ram Muay zu zeigen. Sollte der Kämpfer sich weigern, ist er sofort vom Kampfrichter zu disqualifizieren.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die dazugehörige traditionelle Thai Musik während des Wai-Kruh und des Kampfes läuft.
§ 21 Ringarzt
Der Ringarzt ist grundsätzlich vom Veranstalter zu stellen.
Vor jedem Kampf muss der Kämpfer auf seine Kampftauglichkeit hin ärztlich untersucht werden. Stellt der Ringarzt fest, dass der Kämpfer durch Krankheit, Doping etc. nicht kampftauglich ist, wird der betreffende Kämpfer sofort vom Kampf ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Ohne Ringarzt dürfen keine Kämpfe durchgeführt werden. Es genügt nicht, wenn der Veranstalter Sanitäter bestellt. Der Ringarzt hat sich während der Wettkämpfe am Ring zu befinden.
Bei Bewusstlosigkeit eines Kämpfers darf sich nur der Arzt im Ring befinden, es sei denn, der Arzt ruft den Trainer oder Kampfrichter als Assistenten hinzu.
Stellt ein Ringarzt fest, dass ein Kämpfer gedopt wurde, hat der Kämpfer alle anfallenden Kosten (Reisekosten, Hotel und Kampfgage des Gegners, sowie eine Ausfallentschädigung für den Veranstalter, welche vom Ehrengericht festgelegt wird) an den Veranstalter zu zahlen, welche sofort fällig werden.
Der Ringarzt ist auch berechtigt, nach den Wettkämpfen eine Dopingkontrolle durch-zuführen. Sollte sich einer der Kämpfer weigern, diese Dopingkontrolle durchführen zu lassen, wird ihm im Falle eines Sieges, dieser Sieg aberkannt.
§ 22 Anti-Doping Regeln
Alle Vereine / Trainer sowie Athleten des MTBD verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft und Teilnahme an Veranstaltung des MTBD die Regeln / Vorgaben der WADA / NADA einzuhalten und im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Doping Regeln die getroffenen Entscheidungen / Sanktionen im Rahmen des Regelwerks der WADA / NADA anzuerkennen.
Nähere Informationen:
www.wada-ama.org
www.nada-bonn.de
§ 23 Strafkatalog
Das Kampfrichter-Gremium des M.T.B.D. ist auch für die Strafen zuständig, welche bei Nichtbeachtung der Regeln und Beschlüsse fällig werden.
a) Durchführung einer M.T.B.D. Veranstaltung ohne Genehmigung
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
b) Durchführung einer Veranstaltung mit nicht kampfberechtigten Kämpfern
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
c) Durchführung einer Veranstaltung ohne lizenzierte Kampfrichter
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
d) Durchführung einer Veranstaltung ohne Ringarzt
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
e) Durchführung einer Veranstaltung mit nicht zugelassenen Boxhandschuhen
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
f) Nichtantreten eines Kämpfers zu einem zugesagten Kampf
160,- Euro
Wiederholungsfall 280,- Euro
Gala laut Vertragsstrafe
g) Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeiten gegen Sportler, Kampfrichter oder Mitglieder der Jury
160,- Euro
Wiederholungsfall Ausschluss aus dem M.T.B.D.
Kämpfer und Trainer, welche an Veranstaltungen teilnehmen, die nicht durch den M.T.B.D. genehmigt worden sind, können durch eine Versammlung des Landesverbandes oder des Bundesverbandes aus dem Landesverband, wie auch dem Bundesverband, ausgeschlossen werden. Hierzu wird durch ein Mitglied des Landes- oder Bundesverbandes das Ausschlussverfahren beantragt.
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Ausschluss ist die betroffene Person von allen Aktivitäten des Landes-, wie auch Bundesverbandes suspendiert.
Sollte es Situationen geben, welche nicht in diesem Regelwerk vermerkt sind, liegt die Entscheidung beim Kampfrichterobmann.